Der/die Ersthelfer*in ist ein ausgebildeter Laie, der als Erstes am Ort des Geschehens Maßnahmen ergreifen kann, um akute Gefahren für Leben und Gesundheit abzuwenden.
Ersthelfer*in an der Kunsthochschule Kassel:
Hausmeisterei
Raum -1607, Nordbau
T +49 561 804 5369
Weitere Ersthelfer*innen an der Universität Kassel
Neben der Herz-Lungen-Wiederbelebung (Herzdruckmassage und Beatmung) ist eine möglichst frühzeitige Defibrillation besonders wichtig, um bei einem plötzlichen Herzstillstand Leben zu retten. In vielen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen sind daher "Automatisierte Externe Defibrillatoren" (AED) bereits vorhanden. Die Universität Kassel hat nun ebenfalls solche Geräte beschafft und an den verschiedenen Standorten installiert. Der Defibrillator der Kunsthochschule Kassel befindet sich im Hörsaaltrakt, gegenüber Mensa, neben Eingangstür zur Hausmeisterei.
Einen zweiseitigen Kurz-Leitfaden zur Durchführung einer Reanimation und Anwendung des Defibrillators finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Wirkungsweise des Defibrillators sowie Lehrvideos zur Durchführung der Defibrillation finden Sie auf der Website der Universität Kassel.
Der „Ruhe- und Liegeraum“ ist in erster Linie dafür konzipiert, Personen mit besonderen Schutzbedürfnissen die Möglichkeit zum Ausruhen zu bieten. Zu diesem Personenkreis zählen beispielsweise Schwangere und stillende Mütter, Menschen mit Behinderungen wie z. B. Rollstuhlfahrer. Diabetiker können sich hierher zum Messen des Blutzuckerspiegels und Insulin-Spritzen zurückziehen. Erst in zweiter Linie sind die Räume für die Versorgung kleinerer Verletzungen vorgesehen oder beispielsweise auch, um sich bei Kreislaufproblemen kurz hinzulegen.
Akute, größere Verletzungen/Unfälle sollen stets vor Ort über die in den Gebäuden vorhandenen Erste-Hilfe-Kästen und das hauseigene Ersthelfernetz versorgt werden. In solchen Fällen ist unbedingt der Rettungsdienst per Notrufnummer 112 zu rufen. Verletzte sollen nicht vom Ersthelfer ins Krankenhaus gefahren werden. Diese und weitere Informationen finden Sie auch in den Nutzungshinweisen.
An der Kunsthochschule Kassel wird Raum 1618 im Nordbau als Ruheraum genutzt.
Jede*r von uns kann mit einem Brand oder Notfall konfrontiert werden. Die Brandschutzordnung und Anweisungen für Notfälle soll Ihnen helfen, vorbeugende Maßnahmen zu treffen und sich auf Notfälle vorzubereiten. Hierzu sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet.
Die sich aus der Brandschutzordnung und Anweisung für Notfälle ergebenden Anweisungen und Verbote, wie Rauchverbot, Verbot des Umgangs mit offenem Feuer oder Zündquellen, sind zu befolgen. Die hier geforderten Maßnahmen sind wichtig zur Vermeidung oder Verminderung gesundheitlicher und materieller Schäden.
Sie selbst können durch Ihr Verhalten am Arbeitsplatz täglich sehr viel für Ihre eigene Sicherheit und die Ihrer Kolleginnen und Kollegen tun, indem Sie Sicherheitsregeln beachten und Sicherheitseinrichtungen nicht außer Betrieb setzen (z.B. Blockieren von Brandschutztüren mit Keilen und Einengung oder Zustellen von Rettungswegen).
Sobald ein Notfall eingetreten ist, haben Sie meist keine Zeit mehr zum Lesen, daher befassen Sie sich bitte rechtzeitig mit der Brandschutzordnung und Anweisung für Notfälle sowie der sonstigen Regelungen und Einrichtungen für Notfälle und ergänzen Sie an den dafür vorgesehenen Stellen die für Ihren Arbeitsbereich notwendigen Angaben: