Zum Ausgleich der zusätzlichen Schwierigkeiten, die eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder auch die Pflege von Angehörigen insbesondere bei der Vorbereitung und Bewältigung von Prüfungen mit sich bringt, haben betroffene Studierende das Recht auf angepasste Prüfungsbedingungen. Die Servicestelle Studium und Behinderung und der Family Welcome Service beraten zu diesem sogenannten Nachteilsausgleich und weiteren Unterstützungsmöglichkeiten.