Wissenschaftlich-künstlerische Mitarbeiter:innen (Qualifikationsstellen) an der Kunsthochschule Kassel haben die Möglichkeit, ein künstlerisches bzw. gestalterisches Qualifikationsvorhaben durchzuführen. Die Anmeldung zur künstlerischen Qualifikation ist Voraussetzung für eine Beschäftigung nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz, das den Befristungsgrund jener Qualifikationsstellen definiert. Die künstlerische Qualifikation wird aufgrund einer eigenständigen künstlerischen bzw. gestalterischen Qualifikationsleistung, deren Veröffentlichung sowie einer mündlichen Prüfung nach erfolgreichem Bestehen mit einem Zeugnis beurkundet.
Das Verfahren der künstlerischen Qualifikation ist in den Bestimmungen für künstlerische Qualifikationen auf Qualifikationsstellen der Kunsthochschule Kassel geregelt.