Meisterschüler*in

Der Status „Meisterschüler*in“ ist eine den Kunsthochschulen vorbehaltene, höchst renommierte Ehrenauszeichnung, die weniger als 2 % der Studierenden erhalten. Studierende der künstlerischen Studiengänge Bildende Kunst und Visuelle Kommunikation an der Kunsthochschule Kassel, die im Verlaufe von mindestens acht Semestern des künstlerischen Studiums besondere Leistungen erbracht haben, können zu Meisterschüler*innen ernannt werden. Professor:innen, die eine Fachklasse an der Kunsthochschule Kassel leiten, können Studierende zu Meisterschüler*innen ernennen. Die Ernennung ist auf zwei Semester nach dem Hauptstudium begrenzt. Diese Ernennung bedarf einer Bestätigung durch den Kunsthochschulrat. An der Kunsthochschule Kassel ist das Meisterschüler*innen-Jahr nicht durch ein Curriculum definiert.

§22 der Prüfungsordnung für den künstlerischen Studiengang Bildende Kunst und Visuelle Kommunikation an der Kunsthochschule Kassel regelt die Ernennung zum/r Meisterschüler*in. Siehe auch die Änderung der Prüfungsordnung für den künstlerischen Studiengang Bildende Kunst und Visuelle Kommunikation an der Kunsthochschule Kassel vom 27. Juni 2007.