Land Hessen legt Stipendienprogramm für Frauen in der Kunst auf

Dorn: „Künstlerinnen sind in der öffentlichen Wahrnehmung immer noch zu wenig präsent“.

Wiesbaden. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst legt ein neues Förderprogramm für Künstlerinnen aller Sparten auf. Stipendien und Projektmittel sollen in Hessen lebende oder arbeitende Künstlerinnen und in der Kultur tätige Frauen besser unterstützen, weil sie derzeit in den professionellen Künsten oft unterrepräsentiert sind. Die Ausschreibung für das Programm, das ein Volumen von 250.000 Euro haben wird, werde im Sommer starten, gab Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn jetzt aus Anlass des Internationalen Frauentages am kommenden Montag, 8. März, bekannt.

Augenmerk auf Künstlerinnen mit Potenzial
„Seit über zehn Jahren sind mehr als die Hälfte der Studierenden an den hessischen Kunsthochschulen Frauen – und doch sind professionelle Künstlerinnen in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit immer noch zu wenig präsent. Ein Grund dafür sind sicher die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf dem Weg zu einem professionellen Künstlerinnendasein“, erklärt Kunstministerin Dorn. „Wir wollen daher ein stärkeres Augenmerk auf Künstlerinnen mit großem Potenzial richten und sie im Hinblick auf zukunftsweisende künstlerische und kulturelle Projekte fördern. Die weibliche Handschrift in der Kunst- und Kulturlandschaft Hessens muss sichtbarer werden und mehr Eingang in Kunstsammlungen, das Aufführungsrepertoire auf den Bühnen, die Filmproduktion und das literarische Schaffen in Hessen finden. Künstlerischen Positionen von Frauen steht mehr Raum in kulturellen Diskursen zu.“

Programm für alle Sparten
Das Förderprogramm richtet sich an Künstlerinnen aller Sparten: Bildende Kunst, Musik, Komposition, Film, Darstellende Künste und Literatur. Unterstützt werden etablierte Künstlerinnen mit einem Hauptstipendium, talentierte Nachwuchskünstlerinnen mit einem Nachwuchsstipendium. Zusätzlich werden Projektmittel zur Umsetzung von Vorhaben bereitgestellt, also zum Beispiel die Realisierung eines Kunstwerkes, eine Ausstellung, ein Konzert, eine Theateraufführung, ein filmisches Projekt, der Druck einer Publikation oder eine Lesung. Die Projekte der Nachwuchsstipendiatinnen müssen in Hessen, die der Hauptstipendiatinnen können auch in einem anderen Bundesland oder im europäischen Ausland realisiert werden. Gefördert werden auch Künstlerinnengruppen, die ein spartenübergreifendes Projekt planen. Zusätzlich vergibt das Land Hessen bis zu fünf Arbeitsstipendien für die Vorbereitung von Projektvorhaben an Künstlerinnen, die sich in familiären Belastungssituationen befinden – etwa dann, wenn sie ein Kind erziehen oder Angehörige pflegen.

Stipendiumsverleihung zum Jahresende geplant
Über die Vergabe der Stipendien wird eine siebenköpfige Auswahljury entscheiden, in der neben Kunstministerin Dorn von ihr berufene Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums, der Hessischen Kulturstiftung und Expertinnen und Experten vertreten sein werden. Die Jury soll mindestens zur Hälfte aus Frauen bestehen. Künstlerinnen oder Künstlerinnengruppen werden Bewerbungen selbst einreichen können; qualifizierte Institutionen (Kunsthochschulen, Musikhochschulen, Hochschulen der Darstellenden Künste, Kunstvereine, Institutionen der Filmförderung, Institutionen der Literatur u. a.) können eine förderungswürdige Künstlerin vorschlagen. Die Verleihung der Stipendien ist zum Jahresende geplant.

Alle Informationen werden rechtzeitig zum Ausschreibungsbeginn auf der Website kultur.hessen.de veröffentlicht.