Personalrat

Die zen­tra­le Auf­ga­be des Per­so­nal­rats ist die Ver­tre­tung der In­ter­es­sen der Be­schäf­tig­ten ge­gen­über der Dienst­stel­le. Rechtsgrundlage seiner Arbeit ist das Hessische Personalvertretungsgesetz. Er wird von den Beschäftigten der Universität (außer Professor*innen und Hochschuldozent*innen) für jeweils 4 Jahre gewählt.