Die zentrale Aufgabe des Personalrats ist die Vertretung der Interessen der Beschäftigten gegenüber der Dienststelle. Rechtsgrundlage seiner Arbeit ist das Hessische Personalvertretungsgesetz. Er wird von den Beschäftigten der Universität (außer Professor*innen und Hochschuldozent*innen) für jeweils 4 Jahre gewählt.