Der Schwerbehindertenvertretung als Interessenvertretung behinderter Menschen obliegen als generelle, übergreifende Aufgaben die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Dienststellen, die Vertretung der Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten sowie die Beratung und Hilfestellung für schwerbehinderte Menschen in der Dienststelle.