Für die Kunsthochschule Kassel bilden die Herstellung von Chancengleichheit der Geschlechter, ein diskriminierungskritischer Umgang und eine Kultur der Wertschätzung von Diversität wichtige Grundlagen für eine erfolgreiche Entwicklung in Forschung, Kunst, Lehre und Verwaltung.
Rechtlich wird Diskriminierung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als eine benachteiligende Behandlung definiert, die an ein Diskriminierungsmerkmal anknüpft und für die es keine sachlichen Rechtfertigungsgründe gibt. Die 2019 erlassene und universitätsweit geltende Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierungen und sexualisierter Gewalt soll Benachteiligungen insbesondere aufgrund des Geschlechts, der ethnischen oder sozialen Herkunft, des Aussehens, des Alters, einer Behinderung oder Erkrankung, der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität, der Religion oder Weltanschauung oder des Familienstandes verhindern oder beseitigen. Die aus der Richtlinie entstandene Informationsbroschüre „Stopp Diskriminierung. Lebe Vielfalt.“ beschreibt unterschiedliche Formen von Diskriminierung und will für den kompetenten Umgang mit Diskriminierung sensibilisieren und befähigen.
Die Kunsthochschule Kassel möchte ihre Mitglieder ermutigen, aktiv zu handeln oder sich Unterstützung zu holen, wenn sie Diskriminierung beobachten oder selbst erleben.